Neue Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
Nachricht für Hersteller und Handel in unserm IndustriesektorBitte beachten Sie, dass eine neue „Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020“ verabschiedet wurde und seit dem 16. Juli 2021 bereits gilt.
Zu den neu angesprochenen Punkten gehören eine verbesserte Überwachung von Online-Verkäufen und die Notwendigkeit, dass ein "Wirtschaftsbeteiligter" (Hersteller in der EU, Importeur, Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister) in der EU niedergelassen sein muss.
Diese können Sie hier in Ihrer Sprache herunterladen.
Außerdem wurden die „Leitlinien für Wirtschaftsakteure und Marktüberwachungsbehörden zur praktischen Umsetzung von Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten“ veröffentlicht.
Auch diese können Sie hier in Ihrer Sprache herunterladen.